AGB

  I.      Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten für alle mit der Auftragsdurchführung verbundenen Folgegeschäfte, wie insbesondere Ersatzlieferungen, sowie für die weiteren Geschäftsverbindungen – selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
II.     Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
 
III.     Preise
1.      Maßgeblich sind unsere Preise, wie sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung oder falls derartiges nicht gegeben ist, in unserer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Unsere Preise verstehen sich ab dem Auslieferungstag inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.      Die Kosten für Verpackung, Transport, Zölle und sonstige behördliche Abgaben und Gebühren trägt der Kunde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Sache den zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben haben.

IV.     Vertragsdurchführung
1.      Wir sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen. Sofern wir aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften verpflichtet sind, Transport-, Um- oder Verkaufsverpackungen zurückzunehmen, übernimmt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen abzunehmen; die Abnahmepflicht ist eine Hauptpflicht des Kunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.      Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.
3.      Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen und Eingriffe, Nichterteilung von Aus-, Ein- und Durchfuhrgenehmigungen, Handelsembargo, Verzögerung in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Energieversorgungsstörungen, Sabotage, Naturereignisse) berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Überschreiten die Verzögerungen den Zeitraum von 3 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bei endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen aus vorgenannten Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
4.      Eine vereinbarte oder gesetzte Frist ist eingehalten, wenn wir die betreffende Ware innerhalb der Frist zur Abholung bereitstellen, im Falle eines vereinbarten Versendungsgeschäftes versandbereit stellen oder die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen anbieten.
5.      Sind wir mit einer Hauptleistungspflicht im Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist, die mindestens
10 Werktage ab Zugang der Nachfristsetzung betragen muss, insoweit vom Vertrag zurücktreten, als wir diesen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt haben oder gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadenersatz zu verlangen. Die Ausübung derartiger Rechte bedarf der Schriftform.
6.      Steht uns ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages bzw. des Auftragswertes fordern. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt. Steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, so beträgt dieser höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung bzw. Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fährlässigkeit oder Vorsatz.
 
V.     Zahlungsbedingungen
1.      Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug von Skonto. Wir sind berechtigt, die Endgegennahme von Schecks oder anderer nicht barer Zahlungsmittel abzulehnen. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung von Protesterhebungen gehen voll zu Lasten des Kunden. Eine Gewähr für die Vorlage und den Protest übernehmen wir nicht. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.
2.      Ab Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von 5,00 € je Mahnung in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden vorbehaltlich eines höheren Nachweises mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Unsere sonstigen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.      Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung oder bei fruchtlosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch so weit sie von dritter Seite durchgeführt werden, sind wir berechtigt, alle ausstehenden Forderungen einschließlich der Wechselverbindlichkeiten ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig zu stellen und bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie die noch auszuführenden Lieferungen oder Leistungen bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zurückzustellen.
4.      Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen oder abgetretenen Ansprüchen Dritter gegen uns aufzurechnen, soweit diese von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind. Bei zweiseitigen Handelsgeschäften ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen; im Übrigen ist es ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht aus demselben Vertragsverhältnis rührt.
5.      Bei Finanzierungen gelten die Richtlinien der entsprechenden darlehengebenden Bank.
 
VI.     Eigentumsvorbehalt
1.      Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Finanzierungen und Einlösungen von Schecks Eigentum der Terra Art GmbH.
2.    Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Vertriebsfirma in eine laufende Rechnung gehen, der Saldo gezogen und anerkannt wird.
 
VII.     Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen für neu hergestellte Sachen und Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten
Gegenstände an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Der Kunde hat
unsere Lieferungen und Leistungen, wenn die Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten erfolgt ist, unverzüglich nach Ablieferung mit der unter den gegebenen
Umständen ihm zumutbaren Sorgfalt und Gründlichkeit auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel aus von uns erbrachten
Lieferungen und Leistungen, neu hergestellter Sachen, sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Lieferung oder
Leistung, oder im Fall des späteren Auftretens des offensichtlichen Mangels innerhalb von zwei Wochen ab diesem Zeitpunkt eingehend bei uns schriftlich geltend gemacht werden.
Danach gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Ist der Kunde Kaufmann, gelten ferner die gesetzlichen Regelungen der §377, §378 HGB, insbesondere die unverzügliche
Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder anderen Vertrag. Wir übernehmen
keine Gewährleistung für Mängel, die infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, unrichtigen Gebrauch, Verwendung von ungeeignetem Zubehör, unsachgemäßer
Veränderung oder Eingriffen in den Gegenstand oder infolge höherer Gewalt oder Überbeanspruchung mechanischer Teile entstanden sind, handelsübliche oder geringe technische
nicht vermeidbare Abweichungen oder geringfügige Änderungen der Qualität, Farbe, Maße, Gewicht, Ausrüstung oder Design sind soweit zumutbar hinzunehmen.
 
VIII.     Haftung
Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung, aus Verschulden bei
Vertragsverhandlungen, wegen sonstiger Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen etc. sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzungen von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern verursacht wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden nach §463, §480 Abs.2, 635 BGB wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften wegen Leistungsverzuges oder zu vertretender Unmöglichkeit, wegen gesetzlich zwingender Produkthaftung nach §823 BGB bzw. einer
Produkthaftung nach §823 BGB bzw. einem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten bleiben unberührt und werden durch die  
Regelung in Ziffer 1 nicht eingeschränkt. Gleiches gilt, wenn wir aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung die Haftung von unseren gesetzlichen Vertretern auch bei einfacher
Fahrlässigkeit nicht ausschließen können.
 
IX.     Sonstiges
1.    Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für die Vertragspflichten des Kunden, insbesondere für die Zahlung Herford vereinbart.
2.    Als Gerichtsstand ist Herford vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Dieses gilt auch für Urkunden- und Scheckprozesse. Gerichtsstand gem. Art.17, 18 EuGVÜ ist Herford.
3.    Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
4.    Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbedingungen erhaltenen Daten und Informationen nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zu speichern und zu verwerten.
5.    Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.